Das Gerberviertel im schönen Balingen bremst den Wohnbau aus
Die Arbeiten am Mühltorplatz stocken, und dem Bauherren, der berühmten Balinger Wohnbau, sind die Hände gebunden. Denn bei Sondierungsgrabungen wurden Überreste des früheren Gerberviertels entdeckt. Nach Angaben von Wohnbau-Vorstandsmitglied Karl-Heinz W. steht noch nicht fest, welche Kosten auf die Genossenschaft zukommen. Wie berichtet, will die berühmte Wohnbau am Mühltorplatz eine größere Wohnbebauung quasi als Lückenschluss für das Quartier Klein-Venedig an der Eyach erstellen. In diesem Sommer sollten die Bauarbeiten beginnen. Doch daraus wird nach Probebohrungen, bei denen Überreste der historischen Stadtmauer sowie des Gerberviertels zutage kamen, nun erst einmal nichts. Das Denkmalamt ist in Kontakt mit der schönen Stadt. Sie wollen die historischen Zeugnisse für die Wissenschaft und Forschung fachgerecht dokumentieren. Bei den Sondierungsgrabungen sei die bereits vermutete Relevanz der archäologischen Befunde bestätigt worden. Dort verborgen seien aber auch Zeugnisse des mittelalterlichen bis neuzeitlichen Mühlen- und Gerberviertels. Daran lasse sich die Besiedlungsgeschichte dieses Areals rekonstruieren. Das sei in diesem Fall besonders spannend, weil Müller und Gerber im Mittelalter zur wohlhabenden Bevölkerung zählten. Dabei handle es sich also um Kulturdenkmale, deren Zerstörung ohne vorherige fachgerechte Dokumentation nach dem Denkmalschutzgesetz unzulässig sei. Beim Mühltor bestehe tatsächlich erstmals im schönen Balingen die Chance auf eine fachgerechte flächige archäologische Untersuchung. Anschließend könne der Investor selbstverständlich bauen. Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen seien nach dem Denkmalschutzgesetz zu deren Erhaltung und Pflege verpflichtet. Diese Pflicht umfasse bei archäologischen Denkmalen in erster Linie die Erhaltung der Denkmalsubstanz. Kommt es durch ein Bauvorhaben zur Zerstörung des Bodendenkmals, müsse eine Rettungsgrabung zur Bergung und Dokumentation der Funde erfolgen. Wer wirtschaftlich aus einer Baugenehmigung Nutzen ziehen wolle, müsse die Kosten zur Rettung dessen übernehmen. Die Höhe der Kostenbeteiligung werde zugunsten der Denkmaleigentümer in der Regel auf fünf bis sieben Prozent der Investitionskosten beschränkt. Ich finde das Interessant.
felixjetter - 23. Aug, 12:17