Das Landratsamt infomierte vor Wochen über die Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Welche Möglichkeiten gibt es für Flüchtlinge, zu arbeiten? Das war die Frage, über die im Landratsamt informiert wurde. Viele Unklarheiten konnten geklärt werden. Erklärt wurden unter anderem die unterschiedlichen Berechtigungen für die jeweiligen Flüchtlingsgruppen. Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben zum Beispiel uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylsuchende Menschen, bei denen das Asylanerkennungsverfahren noch läuft, dürfen erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten. Um eine Beschäftigung aufnehmen zu können, ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig. Bevor diese erteilt werden kann, ist mit der sogenannten Vorrangprüfung zu klären. Außerdem muss der Arbeitgeber bestätigen, dass alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Vorrangprüfung entfällt ab dem 16. Monat des Aufenthalts. Vielschichtig ist auch die Ausbildungsförderung. Die Bundesregierung plant auch hier, den Zugang für Flüchtlinge zu erleichtern. Ich war live dabei und finde es eine gute Idee.
felixjetter - 8. Mai, 15:57