Der Real Markt kann bis 2023 in Balingen bleiben

Bei den Real Mitarbeitern war ein Aufatmen zu hören als in dieser Woche das Hechninger Landgericht die Kündigungsklage vom Balinger Edeka über die Miete der Real-Märkte auf Gehrn zurück wies. Damit bleibt auch nach dem Eigentümerwechsel das vertraglichevereinbare Mietverhältnis der Immobilie bestehn. Der Edeka kaufte 2009 den Real Markt der Otto L. gehört. Das Mietverhältnis des Reals war bis 2013 fixiert. Nach dem Urteil sprach das Gericht gegen die vorgetragene Nichtigkeit aus. Vielmehr sagte das Gericht in Hechingen das der Real Markt bis 2023 in Balingen bleiben kann und die Kündigungen der Mitarbeiter wurden aufgehoben.

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