Der Mühlengeist Wirt hat letzte Hoffung
Der Mühlengeist Wirt wurde ja wegen Brandstiftung zu viereinhalb Jahren Freiheitstrafe verurteilt (ich schrieb davon). Mit der Revision würde das Verfahren neu aufgerollt aber von einer anderen Strafkammer behandelt. Für den Wirt könnte das eine Abänderung des Urteils bedeuten. Bis das entschieden ist hat das derzeitige Urteil noch keine Rechtskraft. Der Mühlengeist Wirt muss allerdings weiterhin in Tübingen in U Haft bleiben. Eine Fluchtgefahr lasse sich sehr hoch erscheinen den der Wirt hat Gelder im Ausland versteckt und weitere Straftaten gemacht. Als rechtskräftig Verurteilter könnte er auf einen Freigang hoffen. Wolf Dieter T. erwartet den Revisionsantrag am Ende des Jahres. Der Wirt müsste für den Gesamtschaden am Mühlengeist aufkommen.
felixjetter - 28. Jul, 20:24