Der Mühlengeist Prozess hat ein Nachspiel
Der Sohn vom Mühlengeistwirt hat die Freundin seines Vaters bedroht. Gestern war der 20-Jährige vor Gericht. Der Jugendliche gab die Taten zu. Die Richterin war der Ansicht dass besondere Umstände zu der Tat geführt haben sollen. Der Angeklagte ist der Sohn vom Mühlengeistwirt der kürzlich wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Sohn schrieb im Verfahren einen Brief an den Knastbruder seines Vaters (ich schrieb davon). Er wollte darauf Hinweisen was es für Folgen hat wenn man eine Falschaussage macht. Am Ende schrieb er man sieht sich. Das ist für die Staatsanwältin eine Bedrohung. Der Angeklagte gab an überreagiert zu haben. Er wisse dass es ein Fehler war. Die Ausnahmesituation hat ihn dazu gebracht sagte er vor Gericht. Der Drohbrief war nur ein Anklagepunkt. Bereits vor der Verhandlung hat der Angeklagte eine üble Nachricht an die neue Freundin seines Vaters geschickt. Er gab ihr die Schuld für die Trennung seiner Eltern. Er wollte dass die Freundin stirbt. Die Bedrohte sagte dass sie dem Jungen schon lange nicht mehr böse ist. Er suchte einen Puffer für seinen Ärger. Der 20-Jährige entschuldigte sich bei ihr auch. Das Verhältnis der beiden ist wieder normal und freundschaftlich. Der Antrag dass das Verfahren eingestellt wurde, wurde abgelehnt. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von 300 €. Am Schluss bekam er eine Geldstrafe von 250 €. Am Ende sagte sie das sie ihn nicht mehr sehen will.
felixjetter - 28. Aug, 20:13