Das Mühlengeist Urteil ist nun rechtskräftig

Die Karlsruher Richter des 1. Strafsenats sahen keinerlei Hinweise auf Rechtsfehler im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den ehemaligen Wirt vom Mühlengeist. Dieser wurde ja verurteilt weil er sein Lokal im April 2010 in Brand gesteckt haben soll. Er wollte eine hohe Versicherungssumme kassieren. Der Wirt hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Im April 2012 schickten ihn die Richter für 4 1/2 Jahre in den Knast. Der Wirt saß bereits seit März 2011 in U Haft. Bei einer guten Führung könnte er in anderthalb Jahren wieder auf freien Fuß kommen.

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