Der Jäger von Burladingen bekommt eine 18 000 € Strafe

Jetzt ist der Strafbefehl für den 74-jährigen Burladinger Jäger da. Er hat ja 2013 einen Hund fast zu Tote gestreift. Die Staatanwaltschaft wertete das Verhalten des 74-Jährigen als rohe Misshandlung für Tiere. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Wenn der Jäger Einspruch einlegt kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Akzeptiert er den Strafbefehl so dann ist er vorbestraft. Er darf sich auch keine Hoffnungen mehr machen seine Jagdschein wieder zu bekommen. Er muss 18 000 € Strafe zahlen und hat für 2 Monate seinen Führerschein los. Das geschieht ihm recht.

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