Der Jäger von Burladingen muss nur noch 9600 € zahlen

Das Strafverfahren gegen den 74-jährigen Jäger aus Burladingen der wegen roher und quälerischer Tiermisshandlung angeklagt ist, ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen. Die 150 € Tagesatzhöhe ist auf 80 € herabgesetzt worden. Die verhängte Geldstrafe beträgt jetzt 9600 €. Der Jäger hat den Strafbefehl akzeptiert aber gegen die Tageshöhe Widerspruch eingelegt. Der Fall Jazz hat bundesweit Schlagzeilen geschrieben. Dass der Jäger den Jagdschein, die Waffen und die Waffenbesitzkarte je wieder bekommt kann man ausschließen.

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