Der Mühlengeist Wirt bleibt im Knast

Gestern hat der Vorsitzende der Kammer Richter Herbert A. zweistunden lang die Entscheidung am Ende eines langen Verfahrens vom Mühlengeistprozess begründet. Er hat die Arbeit mit der Restauration eines Bildes verglichen. Das war mit dem Indizprozess ähnlich. Dort werden die Teile zu einem Bild zusammengefügt. Es waren viele 100 Stunden vor Gericht. Am Ende ist die Wahrheit zu bewerten. Der Angeklagte hatte den Kopf geschüttelt als Herbert A. geredet hat. Alle Thesen sind zugunsten des Angeklagten ausgelegt worden. Er wurde Freigesprochen aber nur im Fischermühlenbrand. Am Ende sprach alles für den Angeklagten als Brandstifter des Mühlengeistes. Es gab ein angespanntes Verhältnis zwischen dem Pächter und dem Hauseigentümer. Hätte er im Mai 2011 sich nicht in der JVA Rottweil verplappert dann wäre er jetzt auf freiem Fuß. Der Mühlengeist Wirt wurde zu 4 Jahren und 6 Monaten wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug verurteilt. Sein Bruder wurde freigesprochen.

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