Der Bau der Eyach-Arkarden ist zumutbar

Der Antrag eines Nachbarn die Vollziehung der Baugenehmigung auf dem Strasser Areal auszusetzen blieb erfolglos. Die Kammer des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen kam zu dem Ergebnis das der Bebauungsplan Eyach Arkaden in Balingen nicht offensichtlich rechtswidrig sei. Die Anlieferung kann hinter einer Lärmschutzwand erfolgen. Die Belastungen des Nachbarn seien daher stark reduziert. Der Gebäudekomplex entfalte keine erdrückende Wirkung. Es gibt keine wesentlichen Veränderungen zu früher. Die Anwohner beklagen eine Einschränkung ihrer Wohnqualität. Die Wertmindung der Kläger beträgt 10 000 €. Die Schemmerhofer Aktiv Group plant ein Einkaufszentrum mit Fachmärkten. Die berühmte Balinger Wohnbau will im Obergeschoss 29 Wohnungen herstellen. Stadtplaner Ernst S. kämpft seit Jahren für das Projekt. Er darf sich mit dem Urteil als Gewinner der Woche fühlen.

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