Gericht

Freitag, 6. September 2013

Peter S. verklagt Bernd H. wegen Schmähkritik

Am Mittwoch den 2.10.13 treffen um 14.30 Uhr zwei alte Bekannte im Amtsgericht Balingen aufeinander. Damit sind der Bahnhofsbesitzer Peter S. und Bernd H. gemeint. Peter S. sieht sich von Bernd H. in einem Leserbrief öffentlich beleidigt. Da es seit Februar 2013 keine Einigung gab ist jetzt Richterin K. am 2.10.13 gefordert. Der Grund war die Diskussion um den berühmten Balinger Bahnhof. Zur Erinnerung Peter S. hat im Dezember 2012 den Kaufzuschlag für den berühmten Balinger Bahnhof erhalten. Mit der Stadt Balingen hatte Peter S. einen Streit wegen dem berühmten Bahnhofsvorplatz. Es gab zu dem Thema auch viele Leserbriefe unteranderem von Bernd H. Peter S. sieht sich in 6 Punkten einer unzulässigen Schmähkritik ausgesetzt. Bernd H. schrieb das Peter S. ein Gutmensch sei. Peter S. würde auch seine Gewinne auf Kosten der Bürger planen was falsch ist. Die Anwältin von Peter S. sagte das es verbale Ausfälle seien. Im April wurde die Klage eingereicht. Ob Oberbürgermeister Helmut R. und Baudezernent Ernst S. aussagen entscheidet das Gericht. Ich werde die Verhandlung die Öffentlich ist besuchen. Ich hoffe Peter S. gewinnt den Prozess.

Freitag, 3. Mai 2013

Der Tankstellenräuber von Ebingen ist zu 5 Jahren und 10 Monate Freiheitsstrafe verurteilt worden

Der Tankstellenräuber vom Rewe in Ebingen hat gestanden die Tankstelle überfallen zu haben. 2 Tage zuvor hat er eine Reutlinger Bäckereifiliale überfallen. Er hat dort die Mitarbeiter aufgefordert die Kasse zu öffnen. In Ebingen stahl der 23-Jährige 34 €. In Reutlingen hat er 200 € gestohlen. Der 23-Jährige stammt aus Osnabrück. Er kam im Alter 8 Jahren in ein Heim. Seinen Eltern wurde das Sorgerecht für ihn und seine Geschwister entzogen. Er ist seit seinem 14 Lebensjahr wegen Diebstahls in einem Fort straffällig geworden. Er wurde am 30.4.13 zu 5 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vollzug gebe ihm die Möglichkeit dass er dort eine Ausbildung machen kann. Der Richter sagte er soll es als Angebot nehmen und daraus was machen. Ich finde die Strafe gut und das Angebot eine Ausbildung zu machen auch gut.

Freitag, 19. April 2013

Der Überfall auf die Tankstelle beim Ebinger Rewe Markt ist seit gestern vor Gericht

Dem 23-Jährigen der zur Tatzeit nach seiner Entlassung aus der JVA Ravensburg in einer Wohngruppe in Reutlingen untergekommen ist wird vorgeworfen zwei Tage vor dem Überfall auf die Rewe Tankstelle im Oktober 2012 eine Bäckerei in Reutlingen überfallen zu haben. Er bedrohte in beiden Fällen die Mitarbeiterin mit einer Schreckschusspistole. Beim Tankstellenraub in Ebingen hat er 34 € Münzgeld und Zigaretten erbeutet. Ihm war es nicht gelungen die Kasse gewaltsam zu öffnen. Er nahm deshalb das Münzgeld mit. In Reutlingen soll er rund 639 € mitgenommen haben aber er sagte das es nur 200 € waren. Er gab als Grund an das er Geld für Drogen brauchte. Er wollte seine Tochter in Ebingen besuchen und kam mit dem Zug. Er kannte den Aufenthaltsort der Tochter allerdings nicht. Nach dem Überfall auf die Tankstelle war er noch eine Zeit lang in Ebingen bevor er zurück nach Tübingen fuhr. Ein paar Tage später kehrte er in die Reutlinger Wohngruppe zurück. Am 23.10.12 wurde er verhaftet. Er habe sich in der Wohngruppe nicht wohl gefühlt. Am 30.4.13 wird der Prozess fortgesetzt dort werden drei Zeugen gehört.

Sonntag, 14. April 2013

Der Tankstellenüberfall in Albstadt ist vor Gericht

Am 10.10.12 hat ein junger Mann die Tankstelle beim Rewe in der Ebinger Kientenstraße überfallen (ich schrieb davon). Am kommenden Donnerstag muss er sich vor der Großen Strafkammer des berühmten Landgerichts Hechingen verantworten. Die Anklage lautet schwerer Raub. An jenem Mittwoch hat der Täter kurz nach 15.00 Uhr den Kassenraum der Tankstelle betreten. Er hat die alleine anwesende 52-jährige Beschäftigte mit der Pistole bedroht. Er forderte sie dann auf ihm das Geld aus der Registerkasse in eine Plastiktüte zu füllen. Die Frau flüchtete dann in den Nebenraum. Der Täter nahm dann das Münzgeld mit und flüchtete. Die Verhandlung beginnt um 16.00 Uhr. 2 Fortsetzungstermine sind anberaumt

Donnerstag, 28. März 2013

Der Ehemann wurde frei gesprochen

Der Prozess um die Pfullendorfer Joggerin die ermordet wurde ist gestern zu Ende gegangen. Das Urteil lautet das der Ehemann der toten Joggerin freigesprochen wurde. Gerd B. bekommt wegen der U Haft eine Entschädigung. Ich habe von dem Mord mal gebloggt.

Donnerstag, 14. März 2013

Der Mordfall Lilly B. ist nun vor Gericht

Gestern war der dritte Verhandlungstag von Lilly B. die am 15.7.12 ermordet wurde. Der Ehemann der Angeklagt war brach sein Schweigen. Die Polizei ging im Schnee zum Tatort. Sie waren auch bei der Grotte. Am 15.7.12 hat der Ehemann zusammen mit seinem Bruder seine Frau gesucht. Der Ehemann hat dann seine Tote Frau entdeckt. Der Angeklagte sagte dass er den mittleren Weg nie verlassen hat. Der Ehemann stand unter Schock. Am 20.3.12 geht es weiter.

Freitag, 22. Februar 2013

Seit Mittwoch ist der Mord in Pfullendorf vor Gericht

Am Mittwoch hat vor dem berühmten Hechinger Landgericht der Prozess gegen einen 68 jährigen Mann aus Pfullendorf begonnen. Er soll seine Frau getötet haben. Im Januar wurde der Mann aus der U Haft entlassen. Wäre der Tatverdacht dringend und nicht hinreichend gewesen hätte der Beschuldigte weiter in U Haft bleiben müssen. Der Ehemann bestreitet die Tat. Er soll seine 64-jährige Frau im letzten Sommer beim Joggen getötet zu haben. Er soll auf seine Frau mit dem Hammer eingeschlagen haben. Mit dem Messer Stach er sie auch nieder. Die Frau ist dann verblutet.

Freitag, 18. Januar 2013

Der Mann der toten Joggerin ist nicht mehr in Haft

Das Hechinger Landgericht hat die Anklage gegen den Ehemann der im Juli in Pfullendorf getöteten Joggerin zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten hat das Gericht aufgehoben. Der Prozess soll Ende Februar losgehen. Ich werde immer davon bloggen wie beim Mühlengeist.

Dienstag, 11. Dezember 2012

Das Mühlengeist Urteil ist nun rechtskräftig

Die Karlsruher Richter des 1. Strafsenats sahen keinerlei Hinweise auf Rechtsfehler im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den ehemaligen Wirt vom Mühlengeist. Dieser wurde ja verurteilt weil er sein Lokal im April 2010 in Brand gesteckt haben soll. Er wollte eine hohe Versicherungssumme kassieren. Der Wirt hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Im April 2012 schickten ihn die Richter für 4 1/2 Jahre in den Knast. Der Wirt saß bereits seit März 2011 in U Haft. Bei einer guten Führung könnte er in anderthalb Jahren wieder auf freien Fuß kommen.

Dienstag, 28. August 2012

Der Mühlengeist Prozess hat ein Nachspiel

Der Sohn vom Mühlengeistwirt hat die Freundin seines Vaters bedroht. Gestern war der 20-Jährige vor Gericht. Der Jugendliche gab die Taten zu. Die Richterin war der Ansicht dass besondere Umstände zu der Tat geführt haben sollen. Der Angeklagte ist der Sohn vom Mühlengeistwirt der kürzlich wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Sohn schrieb im Verfahren einen Brief an den Knastbruder seines Vaters (ich schrieb davon). Er wollte darauf Hinweisen was es für Folgen hat wenn man eine Falschaussage macht. Am Ende schrieb er man sieht sich. Das ist für die Staatsanwältin eine Bedrohung. Der Angeklagte gab an überreagiert zu haben. Er wisse dass es ein Fehler war. Die Ausnahmesituation hat ihn dazu gebracht sagte er vor Gericht. Der Drohbrief war nur ein Anklagepunkt. Bereits vor der Verhandlung hat der Angeklagte eine üble Nachricht an die neue Freundin seines Vaters geschickt. Er gab ihr die Schuld für die Trennung seiner Eltern. Er wollte dass die Freundin stirbt. Die Bedrohte sagte dass sie dem Jungen schon lange nicht mehr böse ist. Er suchte einen Puffer für seinen Ärger. Der 20-Jährige entschuldigte sich bei ihr auch. Das Verhältnis der beiden ist wieder normal und freundschaftlich. Der Antrag dass das Verfahren eingestellt wurde, wurde abgelehnt. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von 300 €. Am Schluss bekam er eine Geldstrafe von 250 €. Am Ende sagte sie das sie ihn nicht mehr sehen will.

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